Statements Sonstiges

Wie viel hat die Produktion des Werbespots "Holen wir uns das volle Leben zurück. Jede Impfung zählt." gekostet und wieviel Geld wurde für die Ausstrahlung der Werbespots in TV und Rundfunk ausgegeben?


Die Reichweite der Informations- und Aufklärungsmaßnahmen zur Corona - Schutzimpfung wird seit Juli 2021 mit der Kampagne "HelloAgain" abermals verstärkt, um auch bisher unentschlossene  Bürgerinnen und Bürger zu überzeugen, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen. Die Kosten für die Produktion eines eigens dazu konzipierten Werbespots belaufen sich auf 364.533,71 €.


Die Kosten für die Ausstrahlung des Webespots im Fernsehen und Radio betragen 5.828.128,87 €.

Die Höhe der Aufwandsentschädigung für Herrn Carpendale wird geheim gehalten, so die Auskunft des Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Thomas Gebhart vom 17. August 2021.





219.569 importierte Straftaten nur im Jahr 2020!


Am 11. Februar 2021 berichtete die MZ: „Drei Männer syrischer Herkunft sind am Wochenende festgenommen worden. Der Vorwurf: Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat. Einer von ihnen ist in Dessau-Roßlau gemeldet. Sie sollen versucht haben, kiloweise Chemikalien zu kaufen. Bei der Wohnungsdurchsuchung in Dessau wurden unter anderem zehn Kilogramm Schwarzpulver gefunden.“

Am 03. Juni 2021 berichtete die MZ, dass sich die 2. Strafkammer des Landgerichtes Dessau-Roßlau mit einem versuchten Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung beschäftigt. Der Täter ist ein 22-jähriger Afghane. Vor einigen Wochen wurde in der Askanischen Straße ein junger Mann niedergeschlagen, die 2 Täter hatten südländisches Aussehen.


Einzelfälle? Andreas Mrosek hat in einer Kleinen Anfrage (BT-Drucksache 19/28223) erneut das Bundeskriminalamt und die 16 Landeskriminalämter über Straftaten von Asylbewerbern, Personen im Status eines abgelehnten Asylantrags oder eines unerlaubten Aufenthaltes in Deutschland, aufgeschlüsselt nach Herkunftsländern im Jahr 2020 befragt. In Summe waren dies 219.569 Straftaten, die aufgeklärt werden konnten.

Die meisten Straftäter stammen aus Syrien (19.097), Afghanistan (12.111), Irak (7.889). Darunter waren 84 Morde nach Paragraph 211 StGB, 222 Totschläge nach Paragraph 212 StGB, 757 Vergewaltigungen, sexuelle Nötigungen und sexuelle Übergriffe im besonders schweren Fall einschließlich mit Todesfolge nach den Paragraphen 177, 178 StGB inklusive 125 Versuchen, 3.109-mal Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (Paragraphen 249-252, 255, 316a StGB) und 13.369-mal gefährliche und schwere Körperverletzung, Verstümmelung weiblicher Genitalien (Paragraphen 224, 226, 226a, 231 StGB).

In 2019 waren es 224.904 (BT-Drucksache 19/20494), in 2018 waren es 265.930 (BT-Drucksache 19/12538), in 2017 waren es 271.171, in 2016 waren es 289.855, in 2015 waren es 203.735, in 2014 waren 113.636, in 2013 waren es 71.231 (BT-Drucksache 19/6634)

Nun haben wir sie, die Pflicht zum Tragen von FFP-2 oder medizinischen Masken.



Und dies, obwohl auf der Seite des Landesportals Sachsen-Anhalt folgender Wortlaut zu finden ist: „Medizinische Schutzmasken der Art FFP2, FFP3, MNS (OP-Masken) brauchen nicht getragen zu werden. Diese sind für den alltäglichen privaten Gebrauch ungeeignet, da das Atmen durch diese Masken sehr schwer und schon nach kurzer Zeit sehr belastend ist.“ Hier nachlesen: https://ms.sachsen-anhalt.de/themen/gesundheit/aktuell/coronavirus/faq-achte-verordnung/#c243007 Trotzdem gilt jetzt auch in Sachsen-Anhalt die Tragepflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie beim Einkaufen. Was hat diesen plötzlichen Sinneswandel verursacht? Gibt es mittlerweile neue wissenschaftliche Erkenntnisse, die eine Unbedenklichkeit dieser Masken bescheinigt? Nein, die gibt es nicht. Ganz im Gegenteil. Die Richtlinie der DGUV 112-190 (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) ist hier die bisher einzig existierende und anzuwendende Regelung. Diese besagt, dass eine FFP2 Maske nur 75 Minuten getragen werden sollte bei durchschnittlicher Belastung. Danach ist eine 30minütige Pause einzuhalten, d. h. dass die Maske abzunehmen ist um sich wieder zu erholen. Ähnliches gilt für die medizinische Maske, die entsprechend ihres Atemwiderstands beim Ausatmen mit der FFP3 Maske verglichen wird. Hier liegt die Tragedauer bei 120 Minuten Tragezeit und 30 Minuten Pause. War Ihnen das bewusst, liebe Dessauer? Hat man Ihnen diese Empfehlung bei der Ausgabe in der Apotheke mit auf den Weg gegeben? Wenn nicht, dann können wir Sie nur auffordern, diese Regeln einzuhalten, Ihrer eigenen Gesundheit zuliebe. Wenn Sie sich unsicher sind, dann reden Sie noch einmal mit Ihrem Arzt über Ihre ganz persönliche Fähigkeit zum Tragen der Masken. Ein verantwortungsvoller Mediziner wird sich dieser Frage annehmen und Sie untersuchen und beraten. Im Übrigen sei noch die folgende Frage erlaubt: Warum haben wir vorher Alltagsmasken getragen, wenn diese doch gar nichts bewirken, wenn man jetzt auf diese „effektiven Masken“ umsteigen muss. Man könnte sogar die Frage stellen, ob wir uns das vorher hätten sparen können.


NeuerSkandal, der öffentlich gemacht werden muss. Denn es betrifft auch jeden Bürger aus Dessau-Roßlau


Die „Welt am Sonntag“ brachte nun einen Skandal an die Öffentlichkeit, der in früheren Jahren (als die entsprechenden Mechanismen in unserem Lande noch funktionierten!) zwingend den Rücktritt des Innenministers Horst Seehofers, möglicherweise auch den Sturz der gesamten Regierung zur Folge gehabt hätte. Was war geschehen? Aus einem mehr als 200 Seiten starken internen Schriftverkehr, welcher der „Welt am Sonntag“ vorliegt, geht hervor, dass das Bundesinnenministerium im März vergangenen Jahres, also zu Beginn der Coronakrise in Deutschland, Wissenschaftler für den politischen Zweck benutzte, harte Coronamaßnahmen durchsetzen zu können.


Hierzu wurden Forscher des Robert-Koch-Instituts und anderer wissenschaftlicher Einrichtungen mit der Erstellung eines Rechenmodells beauftragt, auf dessen Basis „Maßnahmen präventiver und repressiver Natur“ geplant werden konnten, wie Markus Kerber, Staatssekretär in Seehofers Innenministerium, den angeschriebenen Forschern sehr deutlich die Zielsetzung vorgibt. Das „kleine“ Problem hierbei ist nur: Wissenschaft darf stets nur der Gewinnung neuer Erkenntnisse verpflichtet sein, nicht aber der Tarnung politischer Zielsetzungen.


In Anbetracht dieser Zielsetzung sowie der Tatsache, dass das Robert-Koch-Institut in Wirklichkeit eine nachgelagerte Bundesbehörde (und damit den Weisungen der Regierung unterworfen) ist, verwundert es nicht, dass die Wissenschaftler (die in diesem Fall eher wenig wissenschaftlich gearbeitet haben dürften) in nur vier Tagen die Inhalte für ein als geheim eingestuftes Papier erarbeiteten. In diesem wurde ein Horror-Szenario herbeifantasiert, wonach in Deutschland mehr als eine Million Menschen am Coronavirus zu sterben drohen, wenn das gesellschaftliche Leben nicht eingeschränkt würde. Was dann kam, wissen wir alle und spüren es auch heute noch unvermindert: nämlich die mit weitem Abstand massivste Einschränkung unser aller Grundrechte seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland, verbunden mit der Zerstörung erheblicher Teile der Wirtschaft sowie der nahezu vollständigen Lähmung unseres normalen, täglichen Lebens. Man merkt es auch deutlich in unserer Heimatstadt Dessau-Roßlau.



Derart repressive Eingriffe auf Basis von Gefälligkeitsanalysen durchzuführen, ist ein durch nichts zu rechtfertigender Angriff auf unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung. Erstaunlich, dass der Innenminister sich Vorwände für massivste Eingriffe in unsere Grundrechte zusammenbasteln lässt. Warum ließ er nicht einfach die Wissenschaftler ihrer Arbeit nachgehen und sie ergebnisoffen forschen, um dann auf Basis der Ergebnisse zu entscheiden? Welcher Zweck steht eigentlich hinter dieser Freiheitszerstörung? Alle Beteiligten im Bundesinnenministerium sowie in den Forschungseinrichtungen, die willfährig die gewünschten Ergebnisse produzierten, haben der Wissenschaft damit einen Bärendienst erwiesen. Im Ergebnis ist deren Glaubwürdigkeit nun für lange Zeit geschädigt. Die Politik hat ihre Wunschvorgaben formuliert, die dann anschließend von abhängigen, sich wissenschaftlich gebenden dienstbaren Geistern brav durch vermeintlich „objektive“, nicht mehr zu hinterfragende Fakten untermauert wurden. Alle, die am eingangs genannten Geschehen mitgewirkt haben, sind verantwortlich dafür, dass weite Teile unseres Landes und auch in Dessau-Roßlau mittlerweile in Angst leben Ein Volk von Angsthasen mag sich leichter führen lassen, aber das ist nicht das Bild, welches das Grundgesetz von uns Bürgern hat: wir sind vielmehr aus sehr guten Gründen freie Individuen mit unveräußerlichen Grundrechten - Grundrechte, die unsere Freiheit vor einem übergriffigen Staat und seinen Repressionsfantasien schützen sollen. Höchste Zeit, unsere Freiheit vor staatlicher Repression zu schützen.

Geburtsstunde des Frauenwahlrechts in Deutschland!

Die Geburtsstunde des Frauenwahlrechts in Deutschland am 12. November 1918 ist der Aufruf "An das Deutsche Volk" vom Rat der Volksbeauftragten.

Am 9. November 1918 hatten sich die Mehrheitssozialdemokratische Partei Deutschlands (MSPD) und die Unabhängige Sozialdemokratische Partei Deutschlands (USPD) auf die Bildung eines „entscheidenden Kabinetts“ geeinigt, das die Regierungsgeschäfte bis zum Zusammentritt einer noch zu wählenden Nationalversammlung führen sollte. Der Rat der Volksbeauftragten war ein sechsköpfiges paritätisch besetztes Kabinett, bestehend aus USPD- und MSPD-Politikern unter der Führung des Reichskanzlers Friedrich Eberts (MSPD) und Hugo Haases (USPD). Weitere Mitglieder waren Philipp Scheidemann und Otto Landsberg von der MSPD, sowie Emil Barth und Wilhelm Dittmann von der USPD.

Einen Tag nach der Unterzeichnung des Waffenstillstandes in Compiègne am 11. November 1918 durch Matthias Erzberger und Ferdinand Foch (Kriegsende 1. Weltkrieg) wurde der Rat der Volksbeauftragten in Berlin mit dem Aufruf "An das deutsche Volk" am 12. November 1918 gesetzgeberisch tätig.

Dieser Aufruf bedeutete einen erheblichen Schritt in Richtung einer neuen, demokratischen Gesellschaftsordnung. Im zweiten Teil des Aufrufs verkündete das "mit Gesetzeskraft" von da an geltende Recht. Wichtige Punkte waren z.B. die Meinungsfreiheit (Punkt vier) und die Religionsfreiheit (Punkt fünf).

Am Ende der Erklärung stand die Ankündigung eines neuen Wahlrechts:
BAUHAUS und "Feine Sahne Fischfilet"!

Der geplante Auftritt dieser linksextremen Punkband am 06.11.2018 konnte verhindert werden. Das BAUHAUS ist ein UNESCO-Weltkulturerbe und feiert im Jahr 2019 sein 100-jähriges Jubiläum. Die Welt braucht das BAUHAUS, Deutschland braucht das BAUHAUS und Dessau-Roßlau ist stolz auf sein BAUHAUS.
Aus diesem Grund grenzt es schon nahezu an Wahnsinn, dass ein Weltkulturerbe  BAUHAUS einer links-extremen Punkbank, die in ihrer Vergangenheit in ihren Liedtexten zur Gewalt gegen Polizisten aufgerufen hat. Diese Band stand zeitweise unter Beobachtung des  Verfassungsschutzes in  Mecklenburg-Vor-pommern! Sie hassen Polizisten und singen „Deutschland verrecke“. Bei der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) stößt dies auf scharfe Kritik. „Rechtsextremismus mit Linksextremismus bekämpfen zu wollen, wird ebenso wenig klappen, wie Feuerlöschen mit Benzin“, sagte DPolG-Chef Rainer Wendt. Was Wendt so empört, sind die Texte, für die „Feine Sahne Fischfilet“ stehen. So singen sie beispielsweise über Polizisten:
„Wir stellen unseren eigenen Trupp zusammen / Und schicken den Mob dann auf euch rauf / Die Bullenhelme – sie sollen fliegen / Eure Knüppel kriegt ihr in die Fresse rein / Und danach schicken wir euch nach Bayern / Denn die Ostsee soll frei von Bullen sein.“ Auch wenn diese Texte nicht mehr gesungen werden, so sind die Mitglieder dieser Punkbank nach wie vor linksextrem ausgerichtet. Der Sänger hatte sogar schon ein Polizeiauto angezündet. Man stelle sich den Schaden für das Weltkulturerbe vor, der 1 Jahr vor dem Jubiläum mit einem Auftritt einer Extrem-Band entstanden wäre. Die Absage der BAUHAUS-Direktorin Dr. Claudia Perren war - nach meiner harten Kritik in der Stadtratssitzung im Dessauer Stadtrat - richtig, aber sich überhaupt mit Linksextremisten einzulassen, zeigt schon, in welche Richtung diese Direktorin tickt. Für mich untragbar! Im Übrigen war ich der einzige Stadtrat, der den Auftritt dieser Punkbank kritisierte! Weder CDU noch FDP schlossen sich meiner Kritik an, obwohl die Medien die Absage des BAUHAUSES in Richtung einer Initiative durch die CDU kommunizierten.
Das ein mit GEZ-Zwangsgeldern finanzierter Sender ZDF mit "Feine Sahne Fischfilet" auf Tour geht, ist der nächste Skandal!

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